| FORMALITÄTEN |
| Nachfolgend einige wichtigen Auszüge aus unserer Satzung, den aktuellen, gestaffelten Vereinsbeitrag und zum Herunterladen ein Aufnahme-Antrag. |
| Auszüge aus der Satzung Als vorbeugende Maßnahmen muss auch im Verein einiges reglementiert werden, wobei wir nur in Ausnahmefällen auf unsere Satzung, die künftig jedem neuen Vereinsmitglied ausgehändigt wird, hinweisen müssen. Da deren Inhalt aber nur wenige kennen, veröffentlichen wir nachfolgend einige wichtige Auszüge als Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Ablauf und bitten um Beachtung. |
§ 2. Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins Absatz 3: Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung beantragt. der Aufnahme-Antrag ist schriftlich an den Verein zu richten. Absatz 7: Die Mitgliedschaft endet: a) durch freiwilligen Austritt. Er erfolgt durch Erklärung per Einschreiben an den geschäftsführenden Vorstand mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres, sofern die Mindestmitgliedschaft eines Jahres bis dahin erfüllt ist. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden; § 7. BeiträgeAbsatz 1: Das Beitragsaufkommen der Vereinsmitglieder muss die wirtschaftliche Existenz des Vereins in der Gegenwart und in der Zukunft sicherstellen. Absatz 4: Die Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld, die im voraus fällig werden und die halbjährlich oder einmal im Kalenderjahr zu zahlen sind. Ergeben sich Änderungen der Grundlagen, die für die Beitragshöhe entscheidend sind, so sind diese vom Mitglied dem geschäftsführenden Vorstand unverzüglich mitzuteilen. Absatz 5: Bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen oder der sozialen Härten oder bei vorzeitigem Rentenbezug können für die Beitragszahlung Ermäßigungen oder Sonderregelungen (z.B. Stundungen; teilweise oder ganze Erlassung) für die Zeit der Notlage durch den geschäftsführenden Vorstand gewährt werden. Absatz 9: Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Bezahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren über Girokonten jeweils im voraus. Absatz 11: Mahngebühren und anfallende Bankgebühren bei Nichtabbuchung von Beiträgen werden in der jeweiligen Höhe, die die Banken erheben, dem Mitglied in Rechnung gestellt. § 14. JugendversammlungAbsatz 1: Die Jugendversammlung umfasst die Mitglieder bis zum Alter von 25 Jahren. Als oberstes Organ aller Jugendabteilungen gibt sie sich eine Jugendordnung, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist. |
| (Die vollständige Satzung kann beim geschäftsführenden Vorstand — Tel. 7 03 26 — angefordert werden.) |
Mitgliedsbeitrag (...neu ab 1.7.2011!) Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist wie folgt gestaffelt: Erwachsene: 126,- € Laut Vorstandsbeschluss wird bei satzungswidrigen Selbstzahlern eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben! Schriftlicher Kontakt: KSV Urberach, Vorstand, Postfach 1262, 63305 Rödermark. |
Aufnahmeantrag als PDF-Dokument (zum Ausdrucken) |
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